Die EU-Kommission hat auf die – aus ihrer Sicht – zu häufig fehlerhafte Verwendung der CPV-Codes reagiert und eine neue Vorgabe für EU-Bekanntmachungen eingeführt, die Vergabestellen spätestens ab dem 15. Januar kommenden Jahres beachten sollen. 

Laut Angaben der EU-Kommission ist der CPV-Code eines der am häufigsten verwendeten Suchkriterien für Bekanntmachungen in TED (Tenders Electronic Daily). Aus diesem Grund fordert die Kommission die richtige Anwendung des CPV-Codes und führte für die Übermittlung von EU-Bekanntmachungen eine Regel (RULE=“R388″) ein, die eine strikte Zuordnung der ausgeschriebenen Art der Leistung zum Haupt-CPV-Code darstellt.1 Hiernach muss bei Bekanntmachungen von

  • Lieferleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 0 bis 44 oder 48,
  • Bauarbeiten der Haupt-CPV-Code aus der Abteilung 45 und
  • bei Dienstleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 49 bis 98

ausgewählt werden. Die ersten beiden Ziffern geben die entsprechenden Abteilungen an und stellen die erste Ebene des als Baum aufgebauten Codes dar.

Ab dem 15. Januar 2020 wird diese sog. Business-Rule so strikt angewendet, dass alle EU-weiten Vorinformationen, die in Bezug auf die Leistungsart keinen passenden Haupt-CPV-Code haben, von der Schnittstelle zur Entgegennahme der Bekanntmachungen abgelehnt werden. Drei Monate später trifft diese Regel auch für Bekanntmachungen über Auftragsvergaben in Kraft, weitere drei Monaten später für alle Arten von EU-weiten Bekanntmachungen.

Keinen Beitrag mehr verpassen? Jetzt für unseren Newsletter anmelden und Themen auswählen

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Verbindung von CPV-Code zu Leistungsart

Bereits in der Anleitung der EU-Kommission zum Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) gab es Hinweise darauf, dass bei der ersten Version des CPV-Codes eine numerische Unterteilung zwischen Lieferungen, Bauarbeiten und Dienstleistungen vorgesehen war. So wurde etwa die Abteilung 50 „Reparatur, Wartung und Installation“ überarbeitet, um die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen und Bauarbeiten gemäß den Vergaberichtlinien klarzustellen.

2

Darüber hinaus wurde eine Verbindung von Leistungsarten zu Abteilungen bislang nicht veröffentlicht.

Nach Angaben der Kommission sind wohl die meisten Bekanntmachungen in vergangenen Jahren unter einem „falschem“ Haupt-CPV-Code veröffentlicht worden. Was häufig nicht berücksichtigt wird, ist die Tatsache, dass der erste Code in TED automatisch in den Titel der Ausschreibung übernommen wird und somit auch in der Volltextsuche durch potentielle Bewerber von hoher Relevanz ist. Nicht ausreichend geprüft wird zudem, welcher Code bei der Angabe mehrerer CPV-Codes sinnvollerweise als „Hauptcode“ ausgewählt wird, wenn mehrere Leistungen Gegenstand einer Ausschreibung sind.

Nun müssen sich öffentliche Auftraggeber innerhalb kürzester Zeit diese Regel zu eigen machen, da sonst die EU-weiten Bekanntmachungen auf TED nicht veröffentlicht werden.

Bei der Auswahl des richtigen CPV-Codes im Hinblick auf Liefer-, Bau und Dienstleistungen helfen auch die offiziellen Erläuterungen der EU-Kommission zur Nomenklatur, die in der CPV-Code-Suchmaschine eingebunden sind. Diese beschreiben u.a., was gerade nicht (!) zu einer bestimmten Gruppe bzw. Klasse innerhalb des CPV-Code-Baums gehört und geben zudem Aufschluss, in welche Gruppe entsprechende Leistungen bzw. Ausschreibungen einzusortieren sind.

Diese Erläuterungen finden Sie mit einem Klick auf „Hinweise“ in den Suchergebnissen.

Hinweise für die Praxis

Dass der CPV-Code bereits seit längerem einer Überarbeitung bedarf, ist hinlänglich bekannt. Dass nun eine Regel zur pflichtigen Vorgabe gemacht wird, die von der EU bislang kaum kommuniziert wurde, ist aus Sicht der Vergabestellen sicher wenig erfreulich.

Für Nutzer, die mit Vergabeplattformen der Lösungen der cosinex arbeiten, ist bereits innerhalb der Lösung eine Hilfestellung vorgesehen: Bei allen Plattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz (VMP) (vergabe.NRW, DTVP, ausschreibungen.landbw.de, u.v.m.) wurden in der vorletzten Woche Versionen bereitgestellt, die vor Versand an die EU bereits eine Validierung durchführen und den Nutzer somit rechtzeitig auf einen ggf. nicht passenden CPV-Code hinweisen, sodass nur valide Daten an das Amt für Veröffentlichungen bzw. SIMAP übermittelt werden. Auch für Nutzer des cosinex Vergabemanagementsystem (VMS) wird eine entsprechende Hilfsstellung in Kürze umgesetzt.

Eine entsprechende Erweiterung von cpvcode.de für eine noch komfortablere Anzeige der Zugehörigkeit von CPV-Codes zu Leistungsarten ist für Februar 2020 geplant.

Überblick über SIMAP und Co.

Verantwortlich für die Veröffentlichung EU-weiter Bekanntmachungen ist das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, quasi als „Verlagshaus“ der Institutionen und Einrichtungen der EU. Ihm obliegt unter anderem die Veröffentlichung des Amtsblatt der EU bestehend aus den Reihen L (Rechtsvorschriften), C (Mitteilungen und Bekanntmachungen“) und schließlich dem sog. Supplement (Reihe S „Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge“).

Seit Jahren ist das Amtsblatt S, also das Supplement, nur noch in elektronischer Form unter dem Namen TED (Tenders Electronic Daily) verfügbar.

Die übergeordnete Plattform zum öffentlichen Auftragswesen ist SIMAP (système d’information pour les marchés publics). Bei SIMAP handelt es sich um das zentrale Informationsangebot der EU zum öffentlichen Auftragswesen.

Während TED die Informationsplattform zu laufenden Vergabeverfahren und Veröffentlichungen insbesondere in Richtung der Wirtschaft darstellt, bietet die EU zwei Wege der Übertragung in elektronischer Form: Entweder als sog. (OJS) eSender oder über die händische Erfassung der vollständigen Bekanntmachung in den Online-Formularen unter eNotices.

Fussnoten

  1. Der Haupt-CPV-Code ist der CPV-Code, der als erste Ziffernfolge eingegeben und automatisch in den Titel der Ausschreibung übernommen wird.
  2. Vgl. https://simap.ted.europa.eu/documents/10184/36234/cpv_2008_guide_de.pdf S.7