Entwurf VOB/A Haus §§

Die VOB/A bleibt erhalten – das hat die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts Ende letzten Jahres beschlossen. Ein entsprechendes Ergebnis hatte sich bereits im Sommer abgezeichnet (vgl. unseren Beitrag).

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) begrüßt diese Entwicklung in einer aktuellen Presseerklärung. Sie hat sich für die Mittelständler in der Bauwirtschaft in der Arbeitsgruppe von Beginn an dagegen gewehrt, die Regelungen der VOB/A zugunsten einer „Vermengung“ mit der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) aufzugeben. „Damit bleibt das bewährte System erhalten, und die mittelständischen Baufirmen haben die notwendige Rechtssicherheit“, kommentiert BVMB-Geschäftsführer Dirk Stauf die Entwicklung.

Rund ein Jahr lang hatte sich die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts mit dessen Struktur auseinandergesetzt. Hintergrund ist eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition. Danach sollte die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) „als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung“ weiterentwickelt werden. Im Kern ging es um die Vorschriften für nationale Vergaben öffentlicher Bauaufträge unterhalb der Schwellenwerte, die von den europäischen Richtlinien strukturell abwichen. Intensiv diskutierte die Arbeitsgruppe in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage, ob die Zuständigkeit für die Gestaltung dieser Regelungen weiterhin beim Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) bleiben soll. Alternativ stand eine Vereinheitlichung mit dem weiteren Vergaberecht im Raum, die letztlich dazu geführt hätte, dass zumindest der erste Abschnitt der VOB/A weggefallen wäre.

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BVMB-Geschäftsführer Dirk Stauf freut sich über den Abschluss der Beratungen: „Wir haben uns von Anfang an stark dafür gemacht, dass die VOB/A erhalten bleibt. Uns war es insbesondere wichtig, dass die bauspezifischen Regelungen zur Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung in § 7 VOB/A, der Öffentlichkeit der Submission und der Einheitlichkeit der drei Teile A, B und C der VOB/A beibehalten werden.“ Das sei von erheblicher Bedeutung für die Bauwirtschaft. Aus Sicht des BVMB-Geschäftsführers hätte bei einer Vereinheitlichung mit der VgV/UVgO die Gefahr bestanden, dass für den Baubereich sinnvolle Vorschriften entfallen oder auseinandergerissen werden.

Darüber hinaus wäre laut Stauf ein sonst funktionierendes und gewohntes System unnötig zerpflückt worden: „Die BVMB begrüßt es ausdrücklich, da die VOB/A sich in der Praxis bewährt hat und ein neues Regelungssystem im Vergaberecht für die Bauwirtschaft eine starke Umstellung und damit auch eine Rechtsunsicherheit bedeutet hätte. Vor dem Hintergrund der von der Politik erwarteten Kapazitätssteigerungen wäre dies sicherlich kontraproduktiv gewesen.

Nach dem Ergebnis der Arbeitsgruppe ist der Fortbestand der VOB/A als eigenständige Regelung für den Baubereich unter Federführung des DVA – mindestens für diese Legislaturperiode – gesichert.

Dass hierzu auch andere Auffassungen vertretbar scheinen, zeigen die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände aus dem letzten Jahr sowie die Kritik zum DVA von Transparency International.

Quelle: BVMB und eigene Redaktion
Bildquelle: rcx – Fotolia.com