Deutscher Bundestag / Reichstag

Am 18.12.2015 hat der Bundesrat dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) zugestimmt.

Nachdem sich am 16.12.2015 der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen für den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) ausgesprochen hat, wurde dieser am 17.12.2015 vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit wenigen Änderungen beschlossen.

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Eine ggü. dem letzten Entwurf sicher bedeutende Änderung betrifft die Einführung eines Parlamentsvorbehalts bezüglich der aktuell in Abstimmung befindlichen Verordnungen. Mit der Novellierung des 4. Teils des GWB steht zwar der wesentliche Rechtsrahmen, die weitere Ausgestaltung wird jedoch in insgesamt fünf Verordnungen erfolgen, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst sind.

Dies sind neben der neuen Vergabeverordnung (VgV), die als Nachfolgeregelung auch die VOL/A sowie die VOF bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte ersetzt, die neu gefasste Sektorenverordnung (SektVO) sowie, neben der weitgehend unveränderten Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die neue Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).

Parlamentsvorbehalt für Vergabeverordnungen

Durch Änderung des § 113 GWB-E wird für die Vergabeverordnungen (einschließlich der VOB/A) ein Parlamentsvorbehalt eingefügt. Die Rechtsverordnungen können danach durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden, bevor diese dem Bundesrat zugeleitet werden. Der Bundestag erhält jeweils binnen drei Sitzungswochen Gelegenheit, sich mit den Verordnungen oder ihren Änderung zu befassen.