Vergaberechtsreform

Seit dem 5. Mai 2015 liegt der Referentenentwurf für die Neufassung des 4. Teils des GWB mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“ vor. Wie bereits verschiedentlich in unserem Blog berichtet, soll die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht deutlich umfassender als bislang auf der Ebene des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfolgen. Hierfür wurde im Referentenentwurf der vierte Teil des GWB umfassend überarbeitet und neu strukturiert. Auch wenn eine Reihe der – insb. aus Sicht der Rechtsanwender – wesentlichen Regelungen auf der Ebene der Vergabeverordnung (VgV) festgeschrieben wird, enthält der Entwurf bereits viele interessante Aspekte, zu denen wir Hr. Prof. Dr. Zeiss (Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung, Bielefeld) jüngst interviewt haben.

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Auch wenn bislang „nur“ ein erster Referentenentwurf für die Neufassung des GWB vorliegt, beginnen die Diskussionen und Besprechungen des ersten Entwurfs sowie rund um die anstehende Reform Fahrt aufzunehmen. Im Rahmen unseres Blogs möchten wir Sie daher über die aktuelle Diskussion und neue Beiträge zum Thema auf dem Laufenden halten.

Der Referentenentwurf und die Neufassung des GWB sind erste Schritte in einem mehrstufigen Verfahren im Rahmen der anstehenden Vergaberechtsreform. In weiteren Schritten stehen die Neufassung der VgV und der SektVO sowie eine neue Rechtsverordnung zur Konzessionsvergabe an.

Auch im Hinblick auf die Struktur des Vergaberechts wird allenthalben von einem Paradigmenwechsel gesprochen, da das GWB und die VgV nun alle wesentlichen Regelungen zur Vergabe Öffentlicher Aufträge und Konzessionen enthalten sollen und damit – jedenfalls für die VOL/A oberhalb der EU-Schwellenwerte sowie für die VOF – auch die Beteiligung der bisherigen Vergabe- und Vertragsausschüsse in der gewohnten Form entfällt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) strebt nach eigenen Angaben die Einhaltung der Umsetzungsfristen für die Vergaberechtsreform unverändert an, was vor dem Hintergrund des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens sicher ein ehrgeiziges Ziel darstellt. Mit der Novelle liegt die Bundesregierung weitgehend im selbst gesteckten Zeitplan, den sie sich im Eckpunktepapier (aus Januar 2015) gesetzt hat.

Einen ersten Versuch, die Änderungen „im Vergleich“ darzustellen, gibt eine Synopse, die von der Bitkom Consult bereitgestellt wurde. Diese finden Sie hier.

Weitere aktuelle Beiträge zur Vergaberechtsreform

In einem aktuellen Beitrag im Vergabeblog (Vergabeblog.de vom 26/05/2015, Nr. 22546) gibt Herr Dr. Soudry einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Ein aktueller Beitrag von Fr. Rechtsanwältin Fritz befasst sich mit der Systematik der Ausschlussgründe nach dem GWB-Entwurf (Vergabeblog.de vom 28/05/2015, Nr. 22534).

Aktuelle Stellungnahmen des DIHK sowie des ZDH

Zum Referentenentwurf liegen seit letzter Woche auch die Stellungnahmen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sowie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) vor. Während der DIHK die Einbettung der VOF und der VOL/A (EG) in das GWB (neu) begrüßt, sieht der ZDH hierdurch das „System der vergaberechtlichen Kaskade nachhaltig weiter beschädigt“ und plädiert für den Erhalt der VOB/A EG. Einig sind sich die beiden Verbände insbesondere darin, dass die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Länder auf das Vergaberecht gegenüber dem vorliegenden Entwurf begrenzt werden soll. Aus Sicht des DIHK hat sich die einhergehende „Zersplitterung der Vergabelandschaft zu einem grundlegenden Wettbewerbshindernis entwickelt.“

Bei dieser auch in anderen Blogs und Medien vielfach übernommenen Formulierung bleibt häufig unerwähnt, dass die im Entwurf in § 129 vorgesehene Ermächtigungsklausel, die sich ausdrücklich auf Ausführungsbedingungen beschränkt, für die Bundesländer bereits einen deutlich geringeren Gestaltungsspielraum vorsieht als die aktuell gültige Fassung in § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB. Hieran knüpft sich gleich die Frage, ob und ggf. welche Auswirkungen dies auch auf die Landesvergabegesetze haben wird, da letztere häufig Vorschriften enthalten, die deutlich über die reine Auftragsausführung hinausgehen.

Die aktuelle Stellungnahme des DIHK finden Sie hier. Die Stellungnahme des ZdH hier.

Auch von Transparency International Deutschland e.V. liegt eine Stellungnahme im Rahmen eines Anschreibens an das BMWi vor, die im Hinblick auf Transparenz und Korruptionsprävention Verbesserungsbedarfe anmahnt. Besonders hervorgehoben wird hier die Gleichstellung von offenem und nicht offenem Verfahren. Das Anschreiben finden Sie hier.