Vergabemarktplatz Brandenburg

Die Leistungsfähigkeit und die Potentiale einer E-Vergabeplattform zeigen sich nicht nur bei der Durchführung vermeintlich klassischer Vergabeverfahren. Spannend wird es, wenn es nicht um verhältnismäßig typische Gewerke oder Ausschreibungsarten geht, sondern wenn aufgrund sehr spezifischer Leistungen besondere Bieterkreise angesprochen werden sollen oder auch dann, wenn die Vergabeplattform etwa für Auslobungsverfahren genutzt werden soll.

In diesem Sinne ist das Brandenburger Forstministerium (Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, kurz MLUL) einen innovativen Weg gegangen und nutzte Anfang 2018 die Vergabeplattform des Landes für ein Interessenbekundungsverfahren der besonderen Art. So eröffnete das Ministerium ausgebildeten Forstexperten die Möglichkeit, an einem Auswahlverfahren zur Anerkennung als Berater teilzunehmen.

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Um den Beraterkreis zu erweitern hat das Ministerium bis zum 31. Januar 2018 ein entsprechendes Verfahren auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg freigeschaltet. Anerkannte Berater erhalten die Möglichkeit, für die fachliche Beratung von Privat- und Kommunalwaldbesitzern eine finanzielle Förderung zu beantragen.

Auf den 650.000 Hektar Waldfläche, die sich im Land Brandenburg in privater wie in kommunaler Hand befinden, verbergen sich nach Einschätzung des Ministeriums unverändert erhebliche wirtschaftliche wie ökologische Potentiale. Zum einen warten Holzmengen auf ihre Ernte und Vermarktung, zum anderen können potentiell größere Waldflächen in nachhaltigere und insbesondere klimaflexible Mischwälder umgebaut werden. Um diese Potenziale erkennen und heben zu können, greifen Waldeigentümer auf freiberufliche Forstsachverständige zurück.

Zum Interessenbekundungsverfahren

Forstliche Beratungsleistungen werden in der aktuellen EU-Förderperiode erstmals über den Europäischen Agrarfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) gefördert. Bereits 20 forstlich ausgebildete und praxiserfahrene Forstsachverständige wurden so als forstliche Berater bereits anerkannt.

Für das Interessensbekundungsverfahren für Berater zur Förderung von Beratungsleistungen gilt die Richtlinie des MLUL zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben vom 14. Oktober 2015 (geändert am 24. Juli 2017). Nach der Richtlinie sind insbesondere Beratungen zu folgenden Themen zu erbringen:

  • Anforderungen der Waldbewirtschaftung in Schutzgebieten,
  • Erhaltung und Erhöhung der Biodiversität,
  • Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen,
  • waldbauliche Planung und Waldbautechnik,
  • Erhöhung der Stabilität und Vitalität des Waldes,
  • Umsetzung von Betriebskonzepten als wirtschaftliche und ökologische Leistung
  • des forstwirtschaftlichen Betriebes, einschließlich Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit,
  • Holzeinschlags- und Vermarktungskonzeption, insbesondere zur Zusammenfassung des Holzangebotes in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen.

Die Beratung muss mindestens die einschlägigen Verpflichtungen gemäß der FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie (92/43/EWG, 2009/147/E) und der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) berücksichtigen, sofern der zu beratende Waldbesitzer über diese Flächen verfügt. Die Beratungsdienste haben die Geheimhaltungspflichten gemäß Artikel 13 Absatz 2 der VO (EU) Nr. 1306/2013 einzuhalten.

Weitere Informationen

Die Ausschreibung sowie Teilnahmemöglichkeiten und Unterlagen zum Verfahren des Ministeriums finden Sie auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg unter Eingabe einschlägiger Suchbegriffe oder unter der Ausschreibungs-ID: CXP9YY8Y1NM.