Der forum vergabe e.V. hat seine Übersicht zu den in den Bundesländern geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzen aktualisiert.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmals in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit gewertet hat, haben fast alle Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge nun an das Einhalten von Tarifstandards gekoppelt und ihre Tariftreue- und Vergabegesetze bzw. die entsprechenden landesrechtlichen Vorgaben neu und europarechtskonform gestaltet. Einige Länder sehen darüber hinaus vergabespezifische Mindestlöhne vor.

Mit dem Mindestlohngesetz wurde zum 01.01.2015 ein bundesweit geltender allgemeiner Mindestlohn eingeführt. Dieser betrug anfangs 8,50 Euro brutto je Zeitstunde und wurde in den letzten Jahren schrittweise erhöht. Die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2018 eine Erhöhung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Danach stieg die Lohnuntergrenze zum 01.01.2019 zunächst auf 9,19 Euro brutto und wird ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro brutto pro Stunde steigen.

Das forum vergabe e.V. hat jüngst seine Übersicht über die bisherigen Regelungen der ergänzenden Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern aktualisiert (Stand August 2019). Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht aufgrund der inhaltlich teils sehr ausdifferenzierten Regelungen nur wesentliche Grundzüge und Fundstellen wiedergeben kann. Für den genauen Regelungsinhalt wird auf die jeweilige landesrechtliche Vorschrift verwiesen.

Die Übersicht finden Sie unter diesem Link.

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