Mecklenburg-Vorpommern: Verfahrensverordnung ist in Kraft
Seit dem 15. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) gültig.
Seit dem 15. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) gültig.
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Das Zwei-Umschlag-Verfahren stellt die preisliche Wertung eines Angebotes nach Abschluss der Prüfung und Wertung sicher.