Mecklenburg-Vorpommern: Neues Tariftreue- und Vergabegesetz
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, kündigte an, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen künftig an die Zahlung von Tariflohn oder tarifgleichem Lohn zu knüpfen. Damit bekräftigte sie ein entsprechendes Vorhaben im jüngst beschlossenen Koalitionsvertrag von SPD und Linkspartei.
Das Zwei-Umschlag-Verfahren stellt die preisliche Wertung eines Angebotes nach Abschluss der Prüfung und Wertung sicher.