Typische Fallstricke – und wie man sie unter § 75a GO NRW souverän beherrscht
§ 75a GO NRW eröffnet Kommunen neue Spielräume, verlangt aber zugleich ein anderes Denken: weniger Form, mehr Begründung; weniger Ausschluss, mehr Kommunikation; weniger Ritual, mehr Transparenz.








