Wenn lediglich Umsatz abgefragt wird, ist die Angabe von „0 EUR“ kein Ausschlussgrund
Der Vergabesenat bei dem OLG Dresden hat sich der Frage gewidmet, wie die Angabe des Geschäftsumsatzes im Formblatt 124 des VHB auszulegen ist (Beschluss vom 05.02.2021, Verg 4 / 20).