Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerbsregister
Am 1. Juni 2022 startete die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters. In diesem Artikel bündeln wir alle für Vergabestellen relevanten Informationen.
Am 1. Juni 2022 startete die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters. In diesem Artikel bündeln wir alle für Vergabestellen relevanten Informationen.
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2023/24 veröffentlicht. Er bietet wie immer Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2022/23 veröffentlicht. Wie bereits im Vorjahr bietet er Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Derzeit seien rund 7.000 Unternehmen im Wettbewerbsregister eingetragen, wie das Bundeskartellamt bekanntgab.
Das Wettbewerbsregister ist kein öffentlich zugängliches Register. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage gewährt die Bundesregierung einen Einblick in die Zahl gelisteter Unternehmen.
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2021/22 veröffentlicht. Er bietet auch Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Ab dem 1. Dezember 2021 steht öffentlichen Auftraggebern das Wettbewerbsregister zur Abfrage zur Verfügung, ab dem 1. Juni 2022 besteht ab bestimmter Auftragswerte die Pflicht zur Abfrage. Das geht aus einer Information des Bundeskartellamt von Freitag hervor.
Das Bundeskartellamt hat erneut zur Registrierung von öffentlichen Auftraggebern im Wettbewerbsregister aufgerufen. Das sei ab sofort auch über ein De-Mail-Konto möglich.
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen novelliert. Die Neufassung ist am Montag, 6. September 2021 im Ministerialblatt der Landesregierung erschienen und tritt am darauf folgenden Dienstag in Kraft. Sie enthält unter anderem den Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung
Das Bundeskartellamt hat den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen. Das Register liefert Informationen über Wirtschaftsdelikte.
Das Bundeskartellamt hat eine öffentliche Konsultation im Hinblick auf Leitlinien zur Selbstreinigung gestartet.
Das Bundeskartellamt hat mit der Entgegennahme von Registrierungen zum Wettbewerbsregister (WRegG) begonnen.