Land Nordrhein-Westfalen ändert Wertgrenzen zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
Zur Eindämmung der Pandemiefolgen hat das Land Nordrhein-Westfalen erneut die vergaberechtlichen Wertgrenzen erhöht.
Zur Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten“ (Wertgrenzenerlass, WGE)