Vergaberecht in Sachsen: Wertgrenzen, SächsVergabeG und die VOL/A im Überblick
Alles Wissenswerte zur öffentlichen Beschaffung in Sachsen: Wertgrenzen, Vorschriften und Rechtsgrundlagen.
Alles Wissenswerte zur öffentlichen Beschaffung in Sachsen: Wertgrenzen, Vorschriften und Rechtsgrundlagen.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Die im Saarland geltenden erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt.
Die rot-grüne Koalition in Hamburg plant die Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung in der Hansestadt an den Zielen Nachhaltigkeit und Tariftreue. Ein entsprechender Antrag wurde in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht.
Seit dem 16. Juli 2026 gilt das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Es greift erst ab 75.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und ab 500.000 Euro bei Bauleistungen – zuvor lagen die Schwellen bei 10.000 und 50.000 Euro. Die Tariftreuepflicht greift grundsätzlich bereits ab 1.000 Euro.
Eine Evaluierung des thüringischen Landesvergaberechts im Auftrag des Landtags nimmt zentrale Bestandteile der Vergabepraxis aus Sicht von Auftraggebern und Auftragnehmern in den Blick.
Baden-Württemberg lässt Direktaufträge bis 100.000 Euro zu und erlaubt Verhandlungsvergaben bis an den EU-Schwellenwert heran. Bei Bauleistungen gelten für Landesbehörden allerdings deutlich engere Grenzen als für Kommunen. Seit Januar 2026 gelten außerdem neue Regeln für private Zuwendungsempfänger.
Im Saarland sind Direktaufträge bis 100.000 Euro zulässig, freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen bis an den jeweiligen EU-Schwellenwert. Nach fünf Jahren immer wieder verlängerter Krisenregelungen gelten diese Wertgrenzen seit Juli 2025 erstmals unbefristet.
Anlässlich der Kritik an erhöhten Wertgrenzen aufgrund der Corona-Krise haben wir mit Prof. Dr. Michael Eßig gesprochen.
Der forum vergabe e.V. hat seine Übersicht zu den in den Bundesländern geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzen aktualisiert.
Die Auswahl der Verfahrensart und zum Teil auch die Frage, welche internen Genehmigungen einzuholen oder Mitzeichnungen einzuhalten sind, ergeben sich maßgeblich aus der Höhe des Auftragswerts. Die Schätzung des richtigen Auftragswerts hat mithin nicht nur – aber auch – vielfältige vergaberechtliche Implikationen. Dr. Christian-David Wagner befasst sich mit der Frage, wie und unter Berücksichtigung welcher […]