Erhöhte Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt sind seit dem 1. Januar 2025 erhöhte Wertgrenzen in Kraft.
Auch in Sachsen-Anhalt sind seit dem 1. Januar 2025 erhöhte Wertgrenzen in Kraft.
Wir stellen unsere Prognosen und Trends für den öffentlichen Einkauf im Jahr 2025 vor.
Mit Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine zuvor angekündigte Anhebung der Wertgrenzen umgesetzt. Sie ist seit dem 1. Januar in Kraft.
Der Bayerische Landtag hat mit dem zweiten Modernisierungsgesetz Bayern einen Gesetzentwurf der Staatsregierung beschlossen, der befristet höhere Wertgrenzen vorsieht.
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember „Abweichende Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen.
Die erhöhten Wertgrenzen bei der kommunalen Auftragsvergabe im Saarland gehen in ihr fünftes Jahr.
Die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf der Ebene der Bundesländer wird zum Trend. Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus?
Die novellierte VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie umfasst das angekündigte Pilotprojekt zur Vergabe an Start-ups. Direktaufträge sind künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro möglich.
Das Institut für Mittelstandsforschung die Initiative kommentiert das bayerische „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030“.
Im Rahmen des Entlastungspakets I hat Baden-Württemberg die Wertgrenzen angehoben. Weitere Erleichterungen, etwa bei der Ausschreibungsqualität, seien in Arbeit.
Hohe Wertgrenzen zur Förderung von Direktkäufen liegen im Trend. Die erhoffte Entbürokratisierung droht aber durch den Verlust der Kontrolle über die hauseigene Beschaffung erkauft zu werden.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.