Saarland verlängert Vergabeerleichterungen
Die erhöhten Wertgrenzen bei der kommunalen Auftragsvergabe im Saarland gehen in ihr fünftes Jahr.
Die erhöhten Wertgrenzen bei der kommunalen Auftragsvergabe im Saarland gehen in ihr fünftes Jahr.
Die Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf der Ebene der Bundesländer wird zum Trend. Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus?
Auch Niedersachsen strebt Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an. Dafür sollen Wertgrenzen für alle Vergabeverfahrensarten angehoben werden.
Die novellierte VwV Beschaffung des Landes Baden-Württemberg wird am 1. Oktober 2024 in Kraft treten. Sie umfasst das angekündigte Pilotprojekt zur Vergabe an Start-ups. Direktaufträge sind künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro möglich.
Das Institut für Mittelstandsforschung die Initiative kommentiert das bayerische „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030“.
Im Rahmen des Entlastungspakets I hat Baden-Württemberg die Wertgrenzen angehoben. Weitere Erleichterungen, etwa bei der Ausschreibungsqualität, seien in Arbeit.
Hohe Wertgrenzen zur Förderung von Direktkäufen liegen im Trend. Die erhoffte Entbürokratisierung droht aber durch den Verlust der Kontrolle über die hauseigene Beschaffung erkauft zu werden.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Die im Saarland geltenden erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt.
Die Bremische Bürgerschaft hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes beschlossen, mit der die Wertgrenze für Direktvergaben dauerhaft angehoben wird.
Der Bund plant offenbar die Schaffung eines Mechanismus zur Einführung erleichterter Vergabeverfahren in Krisenfällen.
Eine Evaluierung des thüringischen Landesvergaberechts im Auftrag des Landtags nimmt zentrale Bestandteile der Vergabepraxis aus Sicht von Auftraggebern und Auftragnehmern in den Blick.