Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Die historisch gewachsene Zweiteilung des Vergaberechts in das sogenannte EU-Vergaberecht und das nationale Vergaberecht führt auch zu einer Zweiteilung des Rechtsschutzes. Das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelte klassische Nachprüfungsverfahren greift nur bei Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts.
In Bezug auf nationale oder sogenannte Unterschwellenvergaben ist zumeist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung das Mittel der Wahl, um Rechtsschutz in einem konkreten Vergabeverfahren zu erlangen.
Das OLG Zweibrücken hat in einer jüngeren Entscheidung (1 U 93/20 vom 11.10.2021) zu den Voraussetzungen eines entsprechenden Antrags sowie den Wechselwirkungen zwischen den vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen. Den gesamten Artikel lesen…