Update vom 28. September: Ein aktueller Erlass ermöglicht höhere Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für alle Beschaffungen von Liefer- und Dienstleistungen bis 31. Dezember 2023.
Waren befristet erhöhte Wertgrenzen in Bayern zuletzt noch auf Beschaffungen im Kontext der Corona-Krise und der Versorgung von Kriegsflüchtlingen beschränkt, so können nunmehr jegliche Beschaffungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25 000 € ohne Umsatzsteuer durch Direktauftrag durchgeführt werden. Die Befristung gilt bis zum 31. Dezember 2023. Den gesamten Artikel lesen…