Vergaberecht in Bayern: Update zur medienbruchfreien E-Vergabe
Auch Bayern hat die befristete Erhöhung von Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich verlängert.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe von Bauaufträgen samt Vertragsbedingungen. Sie ist für Bauaufträge der öffentlichen Hand in Deutschland verpflichtend, wird aber auch bei privaten Bauverträgen vielfach angewandt.
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Auch Bayern hat die befristete Erhöhung von Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich verlängert.
In diesem Artikel bündeln wir die vergaberechtlichen Regelungen, die in Schleswig-Holstein gelten.
Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Zwei befristete Ausnahmetatbestände der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen laufen zum Jahresende aus.
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen novelliert. Die Neufassung ist am Montag, 6. September 2021 im Ministerialblatt der Landesregierung erschienen und tritt am darauf folgenden Dienstag in Kraft. Sie enthält unter anderem den Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung
Am 14.04. haben das hessische Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium angekündigt, den hessischen Vergabeerlass zu ändern und § 14 a VOB/A nicht mehr anzuwenden. Grund ist auch hier die Corona-Pandemie bzw. der Versuch, persönliche Kontakte in Vergabeverfahren zu minimieren. § 14 a VOB/A sieht vor, dass, wenn schriftliche Angebote zugelassen sind, bei Ausschreibungen für die Öffnung […]
Anlässlich verschiedener Anfragen wurden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweise zu aktuellen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit Vergaben durch kommunale Auftraggeber veröffentlicht.
Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die neue Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz veröffentlicht.
Das BMI hat einen Erlass zur Sicherstellung der Baustellen des Bundes während der Corona-Krise veröffentlicht.
Die „neue“ VOB/A 2019 (Abschnitt 1) gilt im Unterschwellenbereich nun bereits seit einem Jahr für Bundesbehörden, seit dem Sommer letzten Jahres sind zudem im Oberschwellenbereich die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2019 anzuwenden. Wie oftmals, zeigt sich auch hier in der praktischen Anwendung, dass der Teufel im Detail steckt, sodass sich zahlreiche Fragen bei […]
Die VOB/A bleibt erhalten – das hat die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts beschlossen.