Die „neue“ VOB/A 2019 (Abschnitt 1) gilt im Unterschwellenbereich nun bereits seit einem Jahr für Bundesbehörden, seit dem Sommer letzten Jahres sind zudem im Oberschwellenbereich die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2019 anzuwenden. Wie oftmals, zeigt sich auch hier in der praktischen Anwendung, dass der Teufel im Detail steckt, sodass sich zahlreiche Fragen bei der Anwendung der Neuregelungen ergeben haben, auf die das BMI nun mit einem Erlass reagiert hat.
Am 26.02.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen zehn Punkte behandelnden Erlass zur Auslegung und Anwendung einzelner Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/Teil A (VOB/A 2019) veröffentlicht. Mit Bezug auf die Inkraftsetzung der überarbeiteten VOB/A 2019 hat das Ministerium damit Hinweise und Hilfestellungen kommuniziert, die sich auf Erfahrungen und aufgetretene Fragen bei der Anwendung der neuen Verordnung beziehen.