Rechtswidrigkeit der Interimsvergabe: was tun?
Welcher Maßstab ist an die Begründung einer Interimsvergabe zu legen? Die Vergabekammer Südbayern hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss das Spannungsverhältnis herausgearbeitet.
Welcher Maßstab ist an die Begründung einer Interimsvergabe zu legen? Die Vergabekammer Südbayern hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss das Spannungsverhältnis herausgearbeitet.
Ein technisches Alleinstellungsmerkmal rechtssicher zu begründen, ist mit hohem Aufwand verbunden. Norbert Dippel stellt einen Beschluss der VK Südbayern vor, der die Folgen nach einer unzureichenden Begründung aufzeigt.
Wie wird geschäftsähnlicher Verkehr im Kontext von Vergabeverfahren rechtssicher gestaltet? Die Vergabekammer Südbayern hat in einem jüngeren Beschluss Antworten geliefert.
Ein Beschluss der Vergabekammer Südbayern sorgt für Klarheit hinsichtlich der Frage, welche Aufgaben an Beschaffungsdienstleister übertragen werden dürfen.
Geht es um die fachliche Leistungsfähigkeit, ist der Nachweis von Referenzen nach wie vor das wohl gebräuchlichste Eignungskriterium. Relativ unproblematisch erweisen sich in der Praxis die Fälle der Eignungsleihe, wobei sich der Auftragnehmer für eine Teilleistung auf die Eignung (Referenzen) seines Unterauftragnehmers beruft. Schwieriger sind die Fälle zu beurteilen, in denen das Bewerberunternehmen erst vor Kurzem mit einem anderen Unternehmen fusioniert ist oder sich von einem anderen Unternehmen abgespalten hat.
VK Südbayern zur Abgrenzung der Risikosphäre zwischen Auftraggeber und Bieter.
Nach wie vor treibt eine Reihe von Vergabestellen die Frage um, wie mit der Entscheidung der VK Südbayern umzugehen ist, die die Mitteilung nach § 134 GWB über E-Vergabeplattformen als einen Verstoß gegen die Anforderungen an die elektronische Textform gewertet hat.
In einem elektronischen Vergabeverfahren versenden viele Vergabestellen ihre Informationen an die Bieter regelmäßig über Vergabeplattformen. Die Informationen werden dort zumeist in verfahrensindividuellen Bereichen oder sog. Projekträumen eingestellt. Bewerber oder Bieter können die Informationen dort einsehen und ggf. herunterladen. Bewährte Vorteile sind unter anderem, dass nicht nur der Zugriff der Bieter dokumentiert werden kann, sondern auch […]
VK Südbayern (04.05.18; Az: Z3-3-3194-1-05-03/18): Darf eine Vergabeplattform die Abgabe unvollständiger Angebote technisch verhindern?
VK Südbayern (AZ: Z 3-3-3194-1-36-09/16): Bieter nach Änderungen der Vergabeunterlagen gesondert informierten
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine neuere Entscheidung der Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 14.08.2015, Az.: Z3-3-3194-1-34-05/15) vorstellen, die sich mit der Prüfpflicht bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten befasst und Ihnen am Ende des Beitrags aufzeigen, wie sich die hieraus ergebenen Anforderungen heute bereits im cosinex Vergabemanagementsystem abgebildet werden.