Fachlosvergabe versus Gesamtvergabe – auf die Begründung kommt es an
Norbert Dippel erläutert anhand einer Entscheidung der VK Bund, wie eine Generalunternehmervergabe rechtssicher begründet werden kann.
Beim Bundeskartellamt sind zwei Vergabekammern des Bundes (VK Bund) eingerichtet, bei denen ein Nachprüfungsverfahren auf der Grundlage der §§ 155 ff. GWB beantragt werden kann.
Norbert Dippel erläutert anhand einer Entscheidung der VK Bund, wie eine Generalunternehmervergabe rechtssicher begründet werden kann.
Die Vergabekammer des Bundes hat jüngst das Recht öffentlicher Auftraggeber unterstrichen, die Aufschlüsselung von Preisen nach eigenen Kriterien zu fordern. Norbert Dippel stellt den Beschluss sachkundig vor.
Die Vergabekammer des Bundes hat in einem jüngst gefassten Beschluss eine bestimmte Nutzung des Medians in der Angebotswertung für vergaberechtswidrig erklärt. Dr. Stefan Krusenbaum nimmt den Beschluss in den Blick und grenzt das beanstandete Verfahren von der auch als „gewichtete Richtwertmethode“ bekannten Medianmethode ab.
VK Bund 16.05.2023 VK 2-28/23: Wie ist zu verfahren, wenn der Bieter ein „Leitfabrikat oder gleichwertig“ anbietet?
Wie ist zu verfahren, wenn die Vergabestelle Nachrichten an einen aktiven, aber bieterseitig nicht mehr genutzten Account sendet? Die Vergabekammer des Bundes hat hierzu in einem Beschluss Stellung genommen, den Norbert Dippel praxisnah aufbereitet.
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2022/23 veröffentlicht. Wie bereits im Vorjahr bietet er Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Die Vergabekammer des Bundes hat in einem Beschluss ausführlich Stellung zu der Schwellenwertberechnung bei Restaufträgen genommen.
Die VK Bund hat sich damit auseinandergesetzt, wann die Vergabestelle Preise aufklären muss und welcher Beurteilungsspielraum ihr zukommt.
Welche Folgen hat es, wenn Eignungskriterien nicht in der Bekanntmachung aufgeführt wurden?
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2021/22 veröffentlicht. Er bietet auch Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Die Vergabekammer des Bundes hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Grundzüge der losweisen Vergabe ebenso wie die Konsequenzen der Nichtbeachtung herausgearbeitet.
Man sollte meinen, dass die Berechnung der 10-Tages-Frist in der Praxis keine Schwierigkeiten mehr bereitet und insbesondere die rechtlichen Fragen zur Fristberechnung geklärt sind.
Praktisch relevant ist insbesondere die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt. Hierzu hat die Vergabekammer des Bundes in einem jüngeren Beschluss (vom 28.06.2021, VK 2 – 77 / 21) Stellung genommen.