Bau- oder Lieferleistung? Auf den Schwerpunkt der Leistung kommt es an
Ob ein Auftrag als Liefer- und Dienstleistungsauftrag oder als Bauauftrag einzuordnen ist, bemisst sich anhand seines Hauptgegenstandes. Welche Fallstricke bei dessen Ermittlung bestehen können, erläutert Norbert Dippel beispielhaft anhand einer Entscheidung des Vergabesenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts.










