Beschleunigung von Vergabeverfahren – passt das Mittel zum Zweck?
Das Bundeswehr-Beschleunigungsgesetz nimmt der sofortigen Beschwerde die aufschiebende Wirkung – das OLG Düsseldorf hält das für verfassungswidrig. Norbert Dippel ordnet ein, was die Vergabebeschleunigung für den Rechtsschutz der Bieter bedeutet.





