Nordrhein-Westfalen: Vorläufige Bestimmungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Mit der Version 9.9 des Vergabemanagementsystems kann in einzelnen Bereichen bei neu angelegten Vergabeakten eine „Überarbeitung“ begonnen werden, wie sie bereits aus den Verfahrensangaben bekannt ist.
Wohl nie zuvor wurde die Ausnahmebestimmung „aus Gründen der Dringlichkeit“ für die Durchführung von Verhandlungsverfahren oder Verhandlungsvergaben ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb so oft bemüht wie im letzten Jahr. Oftmals sollte schon der bloße Hinweis auf die grassierende Corona-Pandemie zur Begründung ausreichen. Dabei droht übersehen zu werden, dass dieser Ausnahmetatbestand kein Freifahrtschein für Direktvergaben ist. Das OLG […]
Überblick über zulässige Formvorschriften und Ausnahmetatbestände bei der E-Vergabe entsprechend § 38 Abs. 4 UVgO.
Die Vergabekammer Bund (VK 1 – 83 / 19) zur Zulässigkeit der Wertung mündlicher Präsentationen