VMS 9.9 ermöglicht Überarbeitungen in Vergabeakten
Bei EU-weiten Ausschreibungen ist die Vorinformation vor Zuschlagserteilung pflichtig, in vielen Bundesländern im nationalen Bereich ebenfalls. Hierdurch kann es vermehrt zu Beschwerden unterlegener Bieter kommen, in Einzelfällen auch zu abträglichen Vergabekammerentscheidungen.
Da die entsprechenden Inhalte in der Vergabeakte jedoch bereits genehmigt und abgeschlossen sind, konnten sie bislang nicht mehr geändert werden. Das ändert sich mit der Version 9.9 des Vergabemanagementsystems (VMS).