Nachträge im Vergaberecht
Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform wurde auch die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer kodifiziert und zum Teil konkretisiert.
Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform wurde auch die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer kodifiziert und zum Teil konkretisiert.
Mit Schreiben vom 13. April kündigte nun das brandenburgische Innenministerium an, dass eine entsprechende Anpassung auf Landesebene geplant sei.
Gestern hat die Bundesregierung den Entwurf des Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) zum 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen.