Vergabestatistik 2024: Amtlicher Bericht meldet Höchstwerte bei Vergaben und Auftragsvolumen
Amtlicher Bericht zur Vergabestatistik 2024: 199.334 Vergaben, 135,2 Milliarden Euro Volumen, 82 Prozent der Zuschläge an KMU – die Kennzahlen im Überblick.
Amtlicher Bericht zur Vergabestatistik 2024: 199.334 Vergaben, 135,2 Milliarden Euro Volumen, 82 Prozent der Zuschläge an KMU – die Kennzahlen im Überblick.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Bundespreisprüfungsstatistik 2025 als Open-Data-Datensatz veröffentlicht.
Der Regierungsentwurf für die 12. GWB-Novelle ist als Drucksache 21/7865 beim Bundestag angekommen. Für die öffentliche Beschaffung zentral bleibt das Vergabescreening des Bundeskartellamts, für das öffentliche Auftraggeber ab September 2027 Daten sämtlicher Bieter an den Datenservice Öffentlicher Einkauf melden müssen.
Die EU hat ambitionierte Ziele für eine klimaverträgliche Beschaffung formuliert. Ob öffentliche Auftraggeber diese Ziele tatsächlich erreichen – gemessen in vermiedenen Tonnen CO₂, nicht in abgehakten Kriterien –, kann heute kaum jemand beantworten. Eine neue Analyse von OCP und IISD zeigt: Die Rohdaten für eine solche Schätzung werden bereits erhoben. Es fehlt nicht an Daten, sondern an deren konsequenter Nutzung.
Seit 2021 werden Daten zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland systematisch erhoben. Mit den jüngst veröffentlichten Daten des Kalenderjahres 2024 liegen vier vollständige Jahrgänge vor. Wir schauen uns die Zahlen genauer an.
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat seine Kennzahlen für das Jahr 2025 veröffentlicht. Das Auftragsvolumen verblieb mit 9,3 Milliarden Euro auf dem hohen Niveau des Vorjahres; die Vergaberechtssicherheit bei EU-weiten Verfahren lag erneut bei nahezu 100 Prozent.
Seit 2016 steht öffentlichen Auftraggebern die Innovationspartnerschaft als eigenes Vergabeverfahren zur Verfügung – speziell für Beschaffungsvorhaben, bei denen die gewünschte Lösung noch gar nicht existiert. Die Europäische Kommission veröffentlicht regelmäßig Daten zur Nutzung des Instruments.
Die Veränderungen im Unterschwellenvergaberecht Nordrhein-Westfalens werfen in der kommunalen Praxis grundlegende Fragen auf, die uns auf vielen Wegen erreichen. In diesem Beitrag bieten wir Antworten und zeigen Lösungswege auf.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt hat ein Rundschreiben zur Anwendung von Direktaufträgen veröffentlicht. Anlass ist die Anhebung der Wertgrenze auf 100.000 Euro.
Seit dem 1. Oktober 2020 sind vergebene öffentliche Aufträge an die bundesweite Vergabestatistik zu melden. Seit dem 1. Juli 2026 greift die Meldepflicht unterhalb der EU-Schwellenwerte erst oberhalb eines Auftragswerts von 50.000 Euro; zuvor lag die Grenze bei 25.000 Euro. Für geringere Auftragswerte bleibt die freiwillige Meldung möglich.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz hat jüngst in einem Rundschreiben erläutert, welche rechtlichen Vorgaben auch für Direktaufträge gelten.
Bayern erlaubt Direktaufträge bei Bauleistungen bis 250.000 Euro und bei Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro – eine der weitreichendsten Liberalisierungen im Ländervergleich. Was dabei für staatliche und für kommunale Auftraggeber gilt, unterscheidet sich in wichtigen Punkten.