10 Jahre EU-Vergaberichtlinien: Eine Dekade der digitalen Transformation
Vor rund 10 Jahren, am 28. März 2014 nahmen Parlament und Rat der Europäischen Union das Paket „Vergabe öffentlicher Aufträge“ an.
Vor rund 10 Jahren, am 28. März 2014 nahmen Parlament und Rat der Europäischen Union das Paket „Vergabe öffentlicher Aufträge“ an.
Der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im EU-Binnenmarkt ist in den letzten zehn Jahren zurückgegangen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht, der im Dezember 2023 erschienen ist.
Eine aktuelle Studie zur Öffentlichen Auftragsvergabe wäre wohl vor allem für eng umrissene akademische Fachzirkel interessant, würde sie nicht auch interessante Einblicke in die Vergabepraxis eröffnen.
Die Bundesregierung nimmt die geplante Reform der öffentlichen Vergabe mit einer öffentlichen Konsultation in Angriff, die am 29. Dezember begonnen hat.
Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung des Vergaberechts mindestens mit Blick auf den Infrastrukturbereich.
Der Diskussionsentwurf lehnt sich strukturell an die neue Vergabeverordnung (VgV) an und soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.
Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform wurde auch die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer kodifiziert und zum Teil konkretisiert.
Der Niedersächsische Landtag hat am 07. Juni das Gesetz zur Änderung des NTVergG beschlossen. Die Änderungen treten zum 01. Juli in Kraft.
Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen aber auch mit Praxistipps und der Frage, welche Angaben von der Vergabestelle gefordert werden dürfen.
Ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung durch die Vergabestellen bereitzustellen?
§ 11 Abs. 3 VgV: Welche Informationen müssen öffentliche Auftraggeber Unternehmen zur Verfügung stellen?
Mit Schreiben vom 13. April kündigte nun das brandenburgische Innenministerium an, dass eine entsprechende Anpassung auf Landesebene geplant sei.