„Der Wunsch nach Standardisierung hat zu einem regelrechten ‚Formularwahn‘ geführt“
Dr. Johannes Lux über sein Thema auf dem Vergabesymposium, die Fehlerbehebung in Vergabeverfahren
Dr. Johannes Lux über sein Thema auf dem Vergabesymposium, die Fehlerbehebung in Vergabeverfahren
Wie mit vergaberechtlichen Fragen im Kontext steigender Preise umzugehen ist, hat die Vergabekammer Westfalen herausgearbeitet.
Was ist bei der Wertung und Dokumentation einer Bieterpräsentation oder eines Bietergesprächs zu beachten?
Die Beschaffung der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern hatte ein vergaberechtliches Nachspiel: Ein Mitbewerber sah sich ebenfalls in der Lage, eine derartige Kontaktnachverfolgungs-App anzubieten und stellte deshalb einen Nachprüfungsantrag.
Der Beschluss einer Vergabekammer ergeht als Verwaltungsakt. Dessen Begründung erstreckt sich oftmals über viele Seiten und betrifft auch Sachverhaltsfeststellungen, Begründungsketten und nicht zuletzt rechtliche Ausführungen.
Die Vergabekammer Berlin hatte sich unlängst mit der Frage beschäftigt, wie damit umzugehen ist, wenn die elektronische Angebotsabgabe sowohl über einen sog. Bieterclient, als auch über einen händischen Upload ermöglicht wird.
Nachdem sich die Vergabekammer Südbayern für die Frage des „Angebotsausschlusses bei ungültiger Signatur“ bereits mit mathematischen Ketten- und Schalenmodellen rund um elektronische Angebote auseinandersetzen musste (Beschluss), hatte jüngst die Vergabekammer Nordbayern Gelegenheit, sich mit einer weniger technischen, dafür in der Praxis aber ebenfalls bedeutenden Frage rund um die elektronische Angebotsabgabe auseinanderzusetzen.