Schleswig-Holstein novelliert Vergabegesetz
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes vorgelegt. Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller Art.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesvergabegesetzes vorgelegt. Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller Art.
Das Land Berlin hat zum 1. Mai 2024 das Mindeststundenentgelt bei der Ausführung öffentlicher Aufträge von 13,00 Euro auf 13,69 Euro brutto heraufgesetzt.
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Die Reform des thüringischen Vergaberechts stockt. Zwei konkurrierende Gesetzentwürfe werden voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr vom Landtag behandelt.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung gibt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage Einblicke in mögliche und geplante Änderungen des Vergaberechts und weitere Maßnahmen.
Zwei Jahre nach Verabschiedung des Berliner Vergabegesetzes werden die erforderlichen Verwaltungsvorschriften und insbesondere die für die Wirksamkeit der Tariftreue erforderliche Ausführungsbestimmung umgesetzt.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 18. November ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Neben einem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt sieht das Gesetz erhöhte Schwellenwerte und das Bestbieterprinzip vor.
Eine Evaluierung des thüringischen Landesvergaberechts im Auftrag des Landtags nimmt zentrale Bestandteile der Vergabepraxis aus Sicht von Auftraggebern und Auftragnehmern in den Blick.
In diesem Artikel bündeln wir die vergaberechtlichen Regelungen, die in Schleswig-Holstein gelten.
Der Mindestlohn bei Vergaben soll in Brandenburg auf 10,50 Euro pro Stunde angehoben werden.