Berlin beschließt neues Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 18. Juni 2026 das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) beschlossen. Kernstück ist die Anhebung der Wertgrenzen auf 75.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie auf 500.000 Euro für Bauleistungen. In zweiter Lesung kamen auf Empfehlung des Hauptausschusses ein ausdrücklich kodifiziertes Bestbieterprinzip und eine besondere Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen hinzu.







