Tarifentgeltsicherungsgesetz NRW: Ausschüsse für unveränderte Annahme
Der federführende Landtagsausschuss empfiehlt, das Tarifentgeltsicherungsgesetz unverändert anzunehmen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Auftragnehmer des Landes in 15 Branchen Mindestentgelte nach Branchentarifvertrag zahlen.









