Bestimmtheit des Angebots: Ist „Leitfabrikat oder gleichwertig“ zulässig?
VK Bund 16.05.2023 VK 2-28/23: Wie ist zu verfahren, wenn der Bieter ein „Leitfabrikat oder gleichwertig“ anbietet?
VK Bund 16.05.2023 VK 2-28/23: Wie ist zu verfahren, wenn der Bieter ein „Leitfabrikat oder gleichwertig“ anbietet?
Werden die Ausschreibungsbedingungen entsprechend gestaltet, so ist der Rückgriff auf frühere Angebote ohne Neuausschreibung möglich.
Der Aufklärung des Angebotsinhalts kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Wie hoch die Anforderungen an eine vergaberechtskonforme Aufklärung sind, zeigt ein Beschluss der Vergabekammer Südbayern.
VK 2 – 102 / 19: VK Bund zum Ausschluss eines Angebots, das nicht vom Account des Bieters abgegeben wurde.
Die Vergabekammer Bund (VK 1 – 83 / 19) zur Zulässigkeit der Wertung mündlicher Präsentationen
eCertis, das Informationssystem über Bescheinigungen und Nachweise der EU-Kommission wurde umfassend überarbeitet.
Ein Urteil des BGH (v. 29.11.2016 – X ZR 122/14) befasst sich mit der Frage, ob bei einer zeitversetzten elektronischen Einreichung eines zweiten Angebotes immer davon auszugehen sei, dass es sich um die Abgabe von zwei Hauptangeboten handelt.
Gerade wenn elektronische und parallel auch noch postalische Angebote zugelassen werden, greifen die meisten Vergabestellen auf die einheitlichen Formulare bzw. Vergabehandbücher zurück, die für elektronische wie postalische Angebotsabgaben Vorlagen für Vergabestellen und Bieter enthalten. Zudem besteht im Rahmen der landesspezifischen Vorgaben der Tariftreue- und Vergabegesetze der Bundesländer für Eigenerklärungen regelmäßig eine Reihe von Formularen, für die eine […]
Nachdem sich die Vergabekammer Südbayern für die Frage des „Angebotsausschlusses bei ungültiger Signatur“ bereits mit mathematischen Ketten- und Schalenmodellen rund um elektronische Angebote auseinandersetzen musste (Beschluss), hatte jüngst die Vergabekammer Nordbayern Gelegenheit, sich mit einer weniger technischen, dafür in der Praxis aber ebenfalls bedeutenden Frage rund um die elektronische Angebotsabgabe auseinanderzusetzen.