UVgO-Novelle: BMWE legt Entwurf vor
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für eine grundlegende Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für eine grundlegende Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt.
Bund und Länder haben am 25. Juni 2026 den ersten Fortschrittsbericht zur Föderalen Modernisierungsagenda beschlossen. Zur Vereinfachung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) habe eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mehrfach getagt.
Die Bundesregierung hat drei Verwaltungsvorschriften beschlossen, die die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene vereinfachen und stärker auf Innovation ausrichten.
Das Land Schleswig-Holstein hat seine Vergabeverordnung (SHVgVO) zum 16. Mai 2026 grundlegend überarbeitet. Unter den Änderungen: ein neuer Direktauftragsrahmen bis 50.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie eine Freihändige Vergabe bei Bauleistungen bis zu einer Million Euro.
Der Hamburger Senat hat eine Reform des städtischen Vergabegesetzes beschlossen. Erstmals wird darin eine Tariftreue-Regelung verankert. Zugleich sollen Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich vereinfacht werden.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) steht zwischen der einfachen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der eigenhändigen Unterschrift gleichsteht.
Bund und Länder haben sich ambitionierte Ziele zur weiteren Vereinfachung im Vergaberecht gesetzt. Unter anderem soll bereits bis Ende 2026 die Unterschwellenvergabeverordnung vereinheitlicht werden.
Das Umweltbundesamt hat eine Aktualisierung ihrer Übersicht über die landesrechtlichen Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung in allen 16 Bundesländern vorgelegt.
Wir richten den Blick auf den Entwurf der novellierten UVgO, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Referentenentwurf zur Vergabetransformation versendet hat.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen novelliert. Die Neufassung ist am Montag, 6. September 2021 im Ministerialblatt der Landesregierung erschienen und tritt am darauf folgenden Dienstag in Kraft. Sie enthält unter anderem den Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung