Rechtsanwendung vor Rechtsänderung: Gemeinsame Erklärung von Verbänden
Eine „Allianz FÜR Vergaberecht“, bestehend aus diversen Branchenverbänden, macht sich für die bestmögliche Wahrung der Grundsätze des Vergaberechts stark.
Eine „Allianz FÜR Vergaberecht“, bestehend aus diversen Branchenverbänden, macht sich für die bestmögliche Wahrung der Grundsätze des Vergaberechts stark.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Reform des Landesvergabegesetzes angestoßen. Der als „Vorschaltgesetz“ bezeichnete Entwurf soll die Handlungsfähigkeit der städtischen Vergabestellen sicherstellen.
Auch Bayern hat die befristete Erhöhung von Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich verlängert.
In diesem Artikel bündeln wir die vergaberechtlichen Regelungen, die in Schleswig-Holstein gelten.
Die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen gelten in Sachsen-Anhalt bis zum 31. Dezember 2022 fort, wie das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bekannt gab. Eine entsprechende Verordnung soll zum Jahresbeginn in Kraft treten.
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen novelliert. Die Neufassung ist am Montag, 6. September 2021 im Ministerialblatt der Landesregierung erschienen und tritt am darauf folgenden Dienstag in Kraft. Sie enthält unter anderem den Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung
Die Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts schreitet voran: Am 1. September 2021 tritt ein Vergabeerlass in Hessen in Kraft, mit dem die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeführt und die VOL/A abgelöst wird.
Das Land Hessen führt mit der Novellierung des HVTG auch die UVgO ein.
Die „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen“ wurden aktualisiert.
Anlässlich verschiedener Anfragen wurden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweise zu aktuellen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit Vergaben durch kommunale Auftraggeber veröffentlicht.