Die Modernisierung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und eine korrespondierende Änderung an der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung wurden am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Ab 01.01.2020 tritt damit auch in Niedersachsen die UVgO in Kraft.
Neben der Pflicht zur Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung wurde mit der verabschiedeten Gesetzesänderung auch die aktuelle Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2019) eingeführt.
Der Eingangsschwellenwert des NTVergG wurde in diesem Zusammenhang von derzeit 10.000 EUR auf zukünftig 20.000 EUR erhöht, um eine Vereinheitlichung und Harmonisierung mit anderen vergaberechtlichen Eingangsschwellenwerten (u. a. in der Unterschwellenvergabeordnung) herbeizuführen.
Wie bereits in anderen Ländern gesehen, wird auch in Niedersachsen darüber hinaus das für das Öffentliche Auftragswesen zuständige Ministerium durch das Gesetz ermächtigt, zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren auf dem Wege der Verordnungsgebung Grenzen für Auftragswerte festzulegen. Innerhalb dieser Grenzen ist eine Auftragsvergabe im Wege einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bzw. eine freihändige Vergabe nach den Vergabe- und Vertragsordnungen zulässig. Zudem können von den Vergabe- und Vertragsordnungen abweichende weitere Verfahrenserleichterungen durch entsprechende Verordnung erlassen werden, welche insbesondere der Beschleunigung von Vergabeverfahren dienen sollen. Den gesamten Artikel lesen…