Rheinland-Pfalz: Nachprüfung und Vorabbenachrichtigung auch im Unterschwellenbereich
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Wohl nie zuvor wurde die Ausnahmebestimmung „aus Gründen der Dringlichkeit“ für die Durchführung von Verhandlungsverfahren oder Verhandlungsvergaben ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb so oft bemüht wie im letzten Jahr. Oftmals sollte schon der bloße Hinweis auf die grassierende Corona-Pandemie zur Begründung ausreichen. Dabei droht übersehen zu werden, dass dieser Ausnahmetatbestand kein Freifahrtschein für Direktvergaben ist. Das OLG […]
Beschlussbesprechung zu OLG Düsseldorf Verg 53/18 v. 11.12.2019: Voraussetzungen der Unwirksamkeit des Zuschlags
Fallbesprechung: Warum die Begrenzung von Rahmenverträgen zur Umgehung der Oberschwellenvergabe unzulässig ist.
Das OLG Düsseldorf befasste sich dem Rechtsschutz bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform wurde auch die ausschreibungsfreie Vergabe von Nachträgen an den bisherigen Auftragnehmer kodifiziert und zum Teil konkretisiert.