Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit: die neue Dreifaltigkeit der Beschaffungspraxis
Mit § 75a GO NRW tritt an die Stelle formaler Verfahrensnormen ein Dreiklang von Grundprinzipien: Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit. Sie bilden künftig den Bewertungsmaßstab für jede kommunale Vergabe im Unterschwellenbereich – und verlangen von Kommunen, Architekturbüros und Unternehmen mehr Begründungstiefe als je zuvor.






