Rheinland-Pfalz: Nachprüfung und Vorabbenachrichtigung auch im Unterschwellenbereich
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Das Land Hessen führt mit der Novellierung des HVTG auch die UVgO ein.
2019 wurden in Rheinland-Pfalz die Auftragswertgrenzen für Unterschwellen-Vergaben neu festgesetzt.
In einem mehrteiligen Beitrag von Herrn Ralf Sand befassen wir uns mit der anstehenden Reform der Unterschwellenvergabe im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen (außer Bau) und der Nachfolgeregelung zur VOL/A, der sog. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf Basis des aktuellen Diskussionsentwurfs.