Schon wieder: Fehler im Umgang mit mangelhaft ausgefüllten Angebotsschreiben
Erneut hat eine Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots wegen unvollständigem Angebotsschreiben für unbegründet erklärt.
Erneut hat eine Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots wegen unvollständigem Angebotsschreiben für unbegründet erklärt.
OLG Naumburg (04.10.2019, 7 Verg 3 / 19) zur Frage, wie mit nicht ausgefüllten Unterschriftsfeldern umzugehen ist.
VK Bund VK 2 – 154/17: Bei schriftlichen Angeboten ist nach wie vor eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Gerade wenn elektronische und parallel auch noch postalische Angebote zugelassen werden, greifen die meisten Vergabestellen auf die einheitlichen Formulare bzw. Vergabehandbücher zurück, die für elektronische wie postalische Angebotsabgaben Vorlagen für Vergabestellen und Bieter enthalten. Zudem besteht im Rahmen der landesspezifischen Vorgaben der Tariftreue- und Vergabegesetze der Bundesländer für Eigenerklärungen regelmäßig eine Reihe von Formularen, für die eine […]