eForms: Was Vergabestellen wissen müssen
Am 25. Oktober werden eForms pflichtig. Was ihre Einführung für die Bekanntmachung von Aufträgen und Vergaben bedeutet, erläutern wir in diesem Beitrag.
Am 25. Oktober werden eForms pflichtig. Was ihre Einführung für die Bekanntmachung von Aufträgen und Vergaben bedeutet, erläutern wir in diesem Beitrag.
Das VG Karlsruhe hat einen Auskunftsanspruch auf Ergebnisse von zwanzig Jahre alten Vergabeverfahren für rechtmäßig erklärt.
Der BDI formuliert Grundsatzkritik an der Beschleunigung von Vergabeverfahren ebenso wie konkrete Forderungen – von der weiteren Forcierung der E-Vergabe bis zur Nutzung der funktionalen Leistungsbeschreibung.
Mögliche Fallstricke bei der Vergabe an Inklusionsbetriebe beleuchtet ein aktueller Beschluss der Vergabekammer Westfalen.
Auch das Anbieten von Gütern durch die öffentliche Hand muss an transparenten und die Gleichbehandlung wahrenden Vergabekriterien gemessen werden.
Unter welchen Umständen und in welcher Form muss ein öffentlicher Auftraggeber das Leistungsversprechen eines Bieters überprüfen? Die Vergabekammer Südbayern hat den Rahmen abgesteckt.
Der Vergabesenat beim OLG Frankfurt a.M. hat unter anderem zu der Frage Stellung genommen, ob sich die Transparenzpflicht auch auf die Bewertungsmethode erstreckt.
Ist die Entscheidung zur Beschaffung gefallen, stellt sich rasch die Frage nach den Wertungskriterien. Die Grundidee des Vergaberechts ist hier eindeutig: Es soll das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses bezuschlagt werden. Demnach ist der Preis ein – wenn auch regelmäßig hoch anzusetzendes – Kriterium neben anderen.
Beschluss vom 17.01.18, Az: VII – Verg 39/17: Ein Überblick und wichtige Hinweise für die Vergabepraxis
Interview zum Thema Korruptionsprävention und Vergaberecht