Gleichbehandlung und Transparenz unter § 75a GO NRW: Die neuen Spielregeln der Kommunikation
§ 75a GO NRW schafft mehr Kommunikationsfreiheit im Vergabeverfahren – aber keine Freiheit von Gleichbehandlung und Transparenz. In Teil drei seiner Beitragsreihe erläutert Andreas Belke, was die Änderungen für die relevanten Akteure der öffentlichen Beschaffung bedeuten.










