Thüringen: Stand der Vergaberechtsreform(en)
Die Reform des thüringischen Vergaberechts stockt. Zwei konkurrierende Gesetzentwürfe werden voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr vom Landtag behandelt.
Die Reform des thüringischen Vergaberechts stockt. Zwei konkurrierende Gesetzentwürfe werden voraussichtlich in diesem Jahr nicht mehr vom Landtag behandelt.
Eine Evaluierung des thüringischen Landesvergaberechts im Auftrag des Landtags nimmt zentrale Bestandteile der Vergabepraxis aus Sicht von Auftraggebern und Auftragnehmern in den Blick.
Thüringen verlängert bestehende Vergabeerleichterungen erneut und bis Mitte 2023, wie Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee Mitte Juni mitteilte. Die Corona-Krise habe ein „erhebliches wirtschaftliches Nachbeben ausgelöst“, das bis heute spürbar sei. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine habe die Entwicklung zudem verschärft und beschleunigt.
Das Thüringer Landeskabinett hat die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) beschlossen.
Am 14.10.2014 trat die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) in Kraft (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 41/2014 vom 13.10.2014, Seite 1299). Was zunächst nach einer Zunahme der Regelungsdichte zum Öffentlichen Auftragswesen in Thüringen klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als praktischer Bürokratieabbau: Mit der Verwaltungsvorschrift werden die bislang geltende Richtlinie zur Vergabe Öffentlicher Aufträge, die […]