Vergaberecht in Thüringen: Wertgrenzen, ThürVgG und Direktauftrag im Überblick
Thüringen erlaubt Direktaufträge bis 30.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und bis 75.000 Euro bei Bauleistungen. Beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe reichen bei Liefer- und Dienstleistungen bis an den EU-Schwellenwert, bei Bauleistungen bis eine Million Euro.






