Schon wieder: Fehler im Umgang mit mangelhaft ausgefüllten Angebotsschreiben
Erneut hat eine Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots wegen unvollständigem Angebotsschreiben für unbegründet erklärt.
Erneut hat eine Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots wegen unvollständigem Angebotsschreiben für unbegründet erklärt.
Welchen Stellenwert hat das Angebotsschreiben im Kontext der E-Vergabe? Hermann Summa, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Koblenz, gibt einen Überblick der aktuellen Rechtslage.
Erfüllt eine in einem Projektraum hochgeladene Vorabbenachrichtigung die Kriterien des „Absendens“ gemäß 134 GWB? Immer mehr Beschlüsse sorgen für Klarheit, was diese Frage betrifft.
Wie sollen Vergabestellen und Bieter damit umgehen, wenn Formulare Felder und besondere Hinweise enthalten, wonach die Bieter gesonderte Angaben zu dem Namen und ggf. der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, machen müssen?
Überblick über zulässige Formvorschriften und Ausnahmetatbestände bei der E-Vergabe entsprechend § 38 Abs. 4 UVgO.
VK 2 – 102 / 19: VK Bund zum Ausschluss eines Angebots, das nicht vom Account des Bieters abgegeben wurde.
Die Textform nach § 126b BGB erlaubt es dem Verwender – in Abgrenzung zur Schriftform nach § 126 BGB und der elektronischen Form nach § 126a BGB (qualifizierte elektronische Signatur) – mittels einer lesbaren, unterschriftslosen Erklärung elektronisch zu kommunizieren. Über den rechtlichen Hintergrund, die Voraussetzungen der Textform und die Übermittlung in Textform informiert dieser Beitrag. […]
In einem elektronischen Vergabeverfahren versenden viele Vergabestellen ihre Informationen an die Bieter regelmäßig über Vergabeplattformen. Die Informationen werden dort zumeist in verfahrensindividuellen Bereichen oder sog. Projekträumen eingestellt. Bewerber oder Bieter können die Informationen dort einsehen und ggf. herunterladen. Bewährte Vorteile sind unter anderem, dass nicht nur der Zugriff der Bieter dokumentiert werden kann, sondern auch […]
Die eIDAS-Verordnung löst das Signaturgesetz ab. Was bedeutet das für die vergaberechtlichen Regelungen?
Wir geben einen Überblick der Anforderungen und Voraussetzungen für die Entgegennahme elektronischer Angebote.
Mit diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über aus unserer Sicht interessante Beiträge der letzten Wochen geben, die uns bei unseren täglichen Recherchen besonders aufgefallen sind.
Unternehmen, die an Vergabeverfahren der Stadt Bonn teilnehmen wollen, erhalten seit einigen Wochen die Möglichkeit, ihr Angebot unter Berücksichtigung der elektronischen Textform gem. § 126b BGB auch online einzureichen. Seit einigen Wochen haben Unternehmen bei städtischen Vergabeverfahren zur Durchführung von Bauleistungen sowie für Liefer- und Dienstleistungen die Möglichkeit, ihr Angebot auf elektronischem Wege über den Vergabemarktplatz […]