Schleswig-Holstein ändert Vergabeverordnung
Das Land Schleswig-Holstein hat seine Vergabeverordnung (SHVgVO) zum 16. Mai 2026 grundlegend überarbeitet. Unter den Änderungen: ein neuer Direktauftragsrahmen bis 50.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie eine Freihändige Vergabe bei Bauleistungen bis zu einer Million Euro.









