„Geeigneter Bieter“: Lässt sich Eignung wieder absprechen?
Wie ist damit umzugehen, wenn bei neuerlicher Durchsicht der Vergabeakte Zweifel an der Feststellung der Eignung aufkommen?
Wie ist damit umzugehen, wenn bei neuerlicher Durchsicht der Vergabeakte Zweifel an der Feststellung der Eignung aufkommen?
Eine ungewöhnliche Gewichtung der Zuschlagskriterien durch die Autobahn GmbH des Bundes zeichnet das Vergabeverfahren für den Neubau der Talbrücke Rahmede aus.
Mit dem cosinex Vergabemanagementsystem in der Version 10 profitieren Nutzer auch von einer komplett überarbeiteten Eignungsprüfung, die wir in diesem Beitrag vorstellen.
Bei EU-weiten Ausschreibungen ist die Vorinformation vor Zuschlagserteilung pflichtig, in vielen Bundesländern im nationalen Bereich ebenfalls. Hierdurch kann es vermehrt zu Beschwerden unterlegener Bieter kommen, in Einzelfällen auch zu abträglichen Vergabekammerentscheidungen.
Da die entsprechenden Inhalte in der Vergabeakte jedoch bereits genehmigt und abgeschlossen sind, konnten sie bislang nicht mehr geändert werden. Das ändert sich mit der Version 9.9 des Vergabemanagementsystems (VMS).
Der Vergabesenat bei dem OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (vom 29.03.2021, Verg 9 / 21) dezidiert zu der Frage Stellung genommen, ob eine Eignungsfeststellung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bei gleichbleibendem Sachverhalt später noch einmal revidiert werden dürfe.
OLG Düsseldorf (17.10.2018, Verg 26/18): Unterlagen müssen Entscheidung über die Teilnahme ermöglichen.