Saarland legt Arbeitsbedingungen für drei Gewerke fest
Zum 1. Juli hat das Saarland per Verordnung die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sicherheitsgewerbe, im Sanitär- und Heizungshandwerk und zu möbellogistischen Dienstleistungen festgelegt.