Sachsen-Anhalt: Vergabegesetz soll novelliert werden
Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt wird das von ihr beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeiten.
Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt wird das von ihr beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz überarbeiten.
Im Herbst wurden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. Inzwischen liegen in allen drei Ländern Koalitionsverträge vor, die jeweils auch vergaberechtliche Vorhaben umfassen.
Die CDU in Sachsen-Anhalt stellt das Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Prüfstand, das die Koalition aus CDU, SPD und FDP vor zwei Jahren beschlossen hatte. Darüber berichtete die Mitteldeutsche Zeitung.
Gemeinsam mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 hat das Bundeskabinett bereits Mitte Juli eine so genannte „Wachstumsinitiative“ beschlossen.
Zum 1. Juli hat das Saarland per Verordnung die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sicherheitsgewerbe, im Sanitär- und Heizungshandwerk und zu möbellogistischen Dienstleistungen festgelegt.
Mit dem „Masterplan Gute Arbeit“ soll sich die öffentliche Auftragsvergabe in Niedersachsen zukünftig an den jeweils gültigen repräsentativen Branchentarifverträgen ausrichten.
Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf Kritik des Städte- und Gemeindetags am Tariftreue- und Vergabegesetz.
In ihrem Koalitionsvertrag setzt sich die Große Koalition in Hessen auch Ziele, was die Vergabe und öffentliche Beschaffung betrifft.
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Regionale Wertschöpfung stärken, gute Bezahlung sichern: Die Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern am 25. April auf den Weg gebracht. Update: Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, soll das Zwei-Umschlag-Verfahren eingeführt werden.
Bürgermeister üben Kritik am neuen Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt, das seit dem 01. März in Kraft ist.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 18. November ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen. Neben einem vergabespezifischen Mindeststundenentgelt sieht das Gesetz erhöhte Schwellenwerte und das Bestbieterprinzip vor.