Hessen verzichtet auf die Anwesenheit von Bietern bei Submissionen
Am 14.04. haben das hessische Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium angekündigt, den hessischen Vergabeerlass zu ändern und § 14 a VOB/A nicht mehr anzuwenden. Grund ist auch hier die Corona-Pandemie bzw. der Versuch, persönliche Kontakte in Vergabeverfahren zu minimieren. § 14 a VOB/A sieht vor, dass, wenn schriftliche Angebote zugelassen sind, bei Ausschreibungen für die Öffnung […]