Die EU-Kommission hat auf die – aus ihrer Sicht – zu häufig fehlerhafte Verwendung der CPV-Codes reagiert und eine neue Vorgabe für EU-Bekanntmachungen eingeführt, die Vergabestellen spätestens ab dem 15. Januar kommenden Jahres beachten sollen.
Laut Angaben der EU-Kommission ist der CPV-Code eines der am häufigsten verwendeten Suchkriterien für Bekanntmachungen in TED (Tenders Electronic Daily). Aus diesem Grund fordert die Kommission die richtige Anwendung des CPV-Codes und führte für die Übermittlung von EU-Bekanntmachungen eine Regel (RULE=“R388″) ein, die eine strikte Zuordnung der ausgeschriebenen Art der Leistung zum Haupt-CPV-Code darstellt.1 Hiernach muss bei Bekanntmachungen von
- Lieferleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 0 bis 44 oder 48,
- Bauarbeiten der Haupt-CPV-Code aus der Abteilung 45 und
- bei Dienstleistungen der Haupt-CPV-Code aus den Abteilungen 49 bis 98
ausgewählt werden. Die ersten beiden Ziffern geben die entsprechenden Abteilungen an und stellen die erste Ebene des als Baum aufgebauten Codes dar.
Ab dem 15. Januar 2020 wird diese sog. Business-Rule so strikt angewendet, dass alle EU-weiten Vorinformationen, die in Bezug auf die Leistungsart keinen passenden Haupt-CPV-Code haben, von der Schnittstelle zur Entgegennahme der Bekanntmachungen abgelehnt werden. Drei Monate später trifft diese Regel auch für Bekanntmachungen über Auftragsvergaben in Kraft, weitere drei Monaten später für alle Arten von EU-weiten Bekanntmachungen. Den gesamten Artikel lesen…