Neue Vorgabe der EU zur Verwendung des CPV-Codes
Die EU-Kommission hat auf die – aus ihrer Sicht – zu häufig fehlerhafte Verwendung der CPV-Codes reagiert und eine neue Vorgabe für EU-Bekanntmachungen eingeführt, die Vergabestellen spätestens ab dem 15. Januar kommenden Jahres beachten sollen.