Fortgeschrittene Elektronische Signatur
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) steht zwischen der einfachen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der eigenhändigen Unterschrift gleichsteht.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) steht zwischen der einfachen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die der eigenhändigen Unterschrift gleichsteht.
Norbert Dippel erklärt, was unter erhöhten Anforderungen an die Sicherheit zu verstehen ist und welche rechtlichen Voraussetzungen für die Forderung nach fortgeschrittenen Signaturen gelten.
Die Textform nach § 126b BGB ist seit der Vergaberechtsreform 2016 maßgeblich für die elektronische Kommunikation bei öffentlichen Ausschreibungen. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen und klären zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung – von den Anforderungen an elektronische Unterschriften bis zu den Besonderheiten der E-Vergabe. Dieser Beitrag wurde erstmals am 24. Juni 2019 veröffentlicht. Wir haben […]
Die e-Vergabe stellt besondere Anforderungen an die Ausstattung der Arbeitsplätze. Wir zeigen, worauf zu achten ist.
Ein Überblick über die „Signaturarten“ und deren Anforderungen in Vergabeverfahren.
Das Mantelbogenverfahren, also die Hybride und damit teilweise elektronische Abgabe von Angeboten (und Teilnahmeanträgen) steht immer wieder im Fokus vieler Anfragen unserer Kunden und Interessenten.