Am 20.12. hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik (vgl. Beitrag im cosinex Blog vom 05.11.) beraten. Während vom Ausschuss für Verteidigung empfohlen wurde, keine Einwendungen zu erheben, haben der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundestags dezidierte Änderungen im Hinblick auf die Erfassung der Vergabestatistik empfohlen.
Entgegen der Empfehlungen der vorgenannten Ausschüsse hat der Bundesrat in seiner 984. Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben und damit den Weg frei zu machen für die bereits im Koalitionsvertrag angelegten Änderungen im Bereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Vergabestatistikverordnung betreffend die Beschleunigung von Beschaffungen im Bereich der Verteidigung und Sicherheit. Gleichzeitig wurden damit auch die Anpassungen der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) gebilligt, den fundierten Anmerkungen zur Erweiterung der Meldepflichten im Unterschwellenbereich wurde nicht gefolgt. Den gesamten Artikel lesen…