Hamburg streicht Schriftformerfordernisse
Im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Bürokratieabbau hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Änderung am Hamburgischen Vergabegesetz vorgenommen.
Im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Bürokratieabbau hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Änderung am Hamburgischen Vergabegesetz vorgenommen.
Die Textform nach § 126b BGB ist seit der Vergaberechtsreform 2016 maßgeblich für die elektronische Kommunikation bei öffentlichen Ausschreibungen. Wir erläutern die rechtlichen Grundlagen und klären zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung – von den Anforderungen an elektronische Unterschriften bis zu den Besonderheiten der E-Vergabe. Dieser Beitrag wurde erstmals am 24. Juni 2019 veröffentlicht. Wir haben […]
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Januar 2022 das Gesetz zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung beschlossen. Mit seinem Inkrafttreten werden Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und -verordnungen abgebaut.
VK Bund VK 2 – 154/17: Bei schriftlichen Angeboten ist nach wie vor eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.