Vergaberecht in Schleswig-Holstein: Wertgrenzen, Vergabeverordnung und Rechtsschutz im Überblick
Schleswig-Holstein hat seine Wertgrenzen im Mai 2026 deutlich angehoben: Direktaufträge sind bei Liefer- und Dienstleistungen bis 50.000 Euro zulässig, bei Bauleistungen bis 100.000 Euro, Beschränkte Ausschreibungen am Bau bis zu einer Million.




