Saarland verlängert Vergabeerleichterungen erneut
Die im Saarland geltenden erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt.
Die im Saarland geltenden erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt.