Erhöhte Wertgrenzen im Saarland seit 1. Juli
Seit dem 1. Juli 2025 gelten im Saarland erhöhte Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten im Saarland erhöhte Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die erhöhten Wertgrenzen bei der kommunalen Auftragsvergabe im Saarland gehen in ihr fünftes Jahr.
Zum 1. Juli hat das Saarland per Verordnung die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Sicherheitsgewerbe, im Sanitär- und Heizungshandwerk und zu möbellogistischen Dienstleistungen festgelegt.
Die im Saarland geltenden erhöhten Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren werden bis zum 31. Dezember 2024 fortgesetzt.