Vergaberecht im Saarland
Diese Regelungen gelten für die Vergabe im Saarland. Update vom 05. Januar 2022: Die Fortgeltung erhöhter Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren wurde erneut und nunmehr bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Diese Regelungen gelten für die Vergabe im Saarland. Update vom 05. Januar 2022: Die Fortgeltung erhöhter Wertgrenzen für vereinfachte Verfahren wurde erneut und nunmehr bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Nachdem bereits seit dem 01. März die Landesbehörden verpflichtet sind, für die nationalen Vergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen die UVgO anzuwenden, wird durch den neuen Vergabeerlass vom 13. Juni 2018 die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung im Saarland auf den kommunalen Bereich ausgeweitet. Somit sollen fortan auch Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände dem […]