Dringlich! Wirklich? Zum Fall besonderer Dringlichkeit bei der Vergabe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weist in einem aktuellen Rundschreiben auf den äußerst eng auszulegenden Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften hin, die aus dringlichen und zwingenden Gründen die Vergabe Öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erlauben. Anlässlich eines konkreten EU-Pilotverfahrens (ein dem Vertragsverletzungsverfahren vorhergehendes informelles Verfahren) wurden durch das BMWi mit der […]