Die Berufung auf ein technisches Alleinstellungsmerkmal ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Der Vergabesenat bei dem OLG Celle hat in einem Beschluss (vom 09.11.2021, 13 Verg 9 / 21) die Voraussetzungen dieses Ausnahmetatbestandes ebenso wie die rechtlichen Zusammenhänge, in denen die Ex Post Bekanntmachung steht, jüngst herausgearbeitet.
Drängt die Zeit oder will man sich aus anderen Gründen ein formales Vergabeverfahren ersparen, ist die Berufung auf das so genannte „technische Alleinstellungsmerkmal“ wohl einer der gebräuchlichsten Wege zu einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter. Dabei werden oftmals die doch sehr klaren rechtlichen Voraussetzungen überdehnt und nicht zuletzt unter Hinweis auf eine ex post-Bekanntmachung die rechtlichen Folgen und Risiken negiert. Den gesamten Artikel lesen…