Rüge oder Bieterfrage? Hilfestellung bei der Auslegung
Wann ist eine Bieterfrage zugleich eine Rüge? Norbert Dippel erklärt anhand eines Beschlusses der VK Bund, wie die Vergabestelle Klarheit herbeiführen kann.
Wann ist eine Bieterfrage zugleich eine Rüge? Norbert Dippel erklärt anhand eines Beschlusses der VK Bund, wie die Vergabestelle Klarheit herbeiführen kann.
Wenn neue Medien auf das altehrwürdige Vergaberecht treffen, sind Konflikte vorprogrammiert. In einem von der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern entschiedenen Fall ging es um die Zulässigkeit einer Rüge per WhatsApp.
Das OLG Frankfurt a.M. hat zu den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und insbesondere rechtzeitigen Rüge Stellung genommen. Auch die Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien wird thematisiert.
Eine unterbliebene Losaufteilung kann auch noch nach Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den wir in diesem Beitrag vorstellen.
Die Berufung auf ein technisches Alleinstellungsmerkmal ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.
Der Vergabesenat bei dem OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (vom 29.03.2021, Verg 9 / 21) dezidiert zu der Frage Stellung genommen, ob eine Eignungsfeststellung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bei gleichbleibendem Sachverhalt später noch einmal revidiert werden dürfe.
Der Beschluss einer Vergabekammer ergeht als Verwaltungsakt. Dessen Begründung erstreckt sich oftmals über viele Seiten und betrifft auch Sachverhaltsfeststellungen, Begründungsketten und nicht zuletzt rechtliche Ausführungen.
Auch die mit bestem „Wissen und Gewissen“ vorbereiteten Vergabeverfahren können im weiteren Verlauf in schwere Fahrwasser geraten. Eine zweiteilige Reihe befasst sich mit der Spruchpraxis der letzten zwölf Monate rund um das Thema Rüge und Co.
Ein Überblick über die Spruchpraxis von Vergabekammern und Oberlandesgerichte rund um das Thema Rüge.
EuGH: Bis zur Entscheidung über die Rechtswirksamkeit eines Ausschlusses können Bieter Verstöße rügen
Große Schadensersatzansprüche übergangener Bieter bestehen laut einem Beschluss des OLG Koblenz nicht bei erneuter hinreichend abweichender Ausschreibung.
Unterschwellenvergabe = Kein Rechtsschutz! Diese Gleichung gilt vielen Vergabestellen noch als Richtschnur im Hinblick auf die Frage, mit welcher Kritikalität ein Vergabeverfahren betrachtet werden sollte. Rasch kann dabei übersehen werden, dass Bietern auch in Unterschwellenvergaben der ordentliche Rechtsweg offensteht und selbst im Oberschwellenbereich der Verzicht auf eine Rüge oder ein Nachprüfungsverfahren einem späteren zivilrechtlichen Vorgehen nicht im Wege steht.