Rheinland-Pfalz hebt Wertgrenzen an
Mit Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eine zuvor angekündigte Anhebung der Wertgrenzen umgesetzt. Sie ist seit dem 1. Januar in Kraft.