Vergabeerleichterungen zur Energiebeschaffung
Bayern und Rheinland-Pfalz haben Vergabeerleichterungen zur Versorgung mit Energie erlassen.
Bayern und Rheinland-Pfalz haben Vergabeerleichterungen zur Versorgung mit Energie erlassen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat weitere Vereinfachungen für Beschaffungen in Kraft gesetzt, die zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekriegs dienen.
In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelten Lockerungen im Vergaberecht für die Beseitigung von Schäden, die durch die Flutkatastrophe verursacht wurden.
Die Ampelkoalition im rheinland-pfälzischen Landtag plant Entlastungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zur Beseitigung der Schäden, die durch die Flutkatastrophe im Juli 2021 hervorgerufen wurden. Das stößt auf Kritik des Landesrechnungshofs.
Das OLG Zweibrücken hat zu den Wechselwirkungen zwischen vergaberechtlichen Regelungen eines Bundeslandes und dem Rechtsschutz Stellung genommen.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 16. Februar einen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, der zum Ziel hat, die kommunalen Verwaltungen im Wiederaufbauprozess nach der Flutkatastrophe zu entlasten.
Rheinland-Pfalz hat die Verwaltungsvorschrift zum Öffentlichen Auftragswesen novelliert. Die Neufassung ist am Montag, 6. September 2021 im Ministerialblatt der Landesregierung erschienen und tritt am darauf folgenden Dienstag in Kraft. Sie enthält unter anderem den Anwendungsbefehl für die Unterschwellenvergabeordnung
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Rheinland-Pfalz hat zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Krise die Auftragswertgrenzen angehoben.
Aufgeteilt in 139 regionale Lose schreibt das Land Rheinland-Pfalz die Verpflegung mit Schulobst aus.
2019 wurden in Rheinland-Pfalz die Auftragswertgrenzen für Unterschwellen-Vergaben neu festgesetzt.
Mit dem Ziel mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Rheinland-Pfalz zu schaffen, trat mit Wirkung zum 04. Juli die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ in Kraft, die sowohl allgemein auf die zu beachtenden Rechtsvorschriften bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verweist und zugleich weitergehende Pflichten begründet, insbesondere zur […]