„Geeigneter Bieter“: Lässt sich Eignung wieder absprechen?
Wie ist damit umzugehen, wenn bei neuerlicher Durchsicht der Vergabeakte Zweifel an der Feststellung der Eignung aufkommen?
Wie ist damit umzugehen, wenn bei neuerlicher Durchsicht der Vergabeakte Zweifel an der Feststellung der Eignung aufkommen?
Besprechung des Beschlusses OLG Düsseldorf Verg 19 / 22 vom 08.06.2022,: präqualifizierte Unternehmen sind nicht per se geeignet
ür eine Verbesserung der Rahmenbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge sprechen sich der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) aus.
In der Vergabepraxis kommt es vor, dass die Eignung des Zuschlagskandidaten erneut geprüft werden muss. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat in einem jüngeren Beschluss hierzu weiterführende Ausführungen getätigt.
Das Merkmal der „Vergleichbarkeit“ von Referenzaufträgen zu dem ausgeschriebenen Auftrag spielt eine herausragende Rolle. Der Vergabesenat bei dem BayObLG hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss hierzu Stellung bezogen.
Geht es um die fachliche Leistungsfähigkeit, ist der Nachweis von Referenzen nach wie vor das wohl gebräuchlichste Eignungskriterium. Relativ unproblematisch erweisen sich in der Praxis die Fälle der Eignungsleihe, wobei sich der Auftragnehmer für eine Teilleistung auf die Eignung (Referenzen) seines Unterauftragnehmers beruft. Schwieriger sind die Fälle zu beurteilen, in denen das Bewerberunternehmen erst vor Kurzem mit einem anderen Unternehmen fusioniert ist oder sich von einem anderen Unternehmen abgespalten hat.
VK Berlin (30.11.18, VK–B2–25/18) zu den Konsequenzen unaufgeforderter Referenzen bei Vergabeverfahren.
Im Rahmen von Ausschreibungen und Vergabeverfahren werden oft Referenzen und Ansprechpartner gefordert.