Das Umweltbundesamt hat im Oktober 2020 ein aktualisiertes Rechtsgutachten veröffentlicht und darin Neuregelungen der umweltfreundlichen Beschaffung im Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Bundes-Klimaschutzgesetz sowie in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen berücksichtigt. Ziel des Rechtsgutachtens ist es, öffentliche Auftraggeber zur Anschaffung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu motivieren und somit eine Vorbildfunktion für Bürgerinnen und Bürger zu bekleiden.
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Vergaberechtsmodernisierung 2016 mit § 97 Abs. 3 GWB neue Vergabegrundsätze eingeführt, mit denen eine praktische Umsetzung der Vorbildfunktion ermöglicht werden soll. Durch die Aufnahme strategischer Vergabezwecke wie etwa der Förderung von Innovationen sowie sozialen und ökologischen Gesichtspunkten in § 97 Abs. 3 GWB ist die Grundlage dafür geschaffen worden, diese im gesamten Vergabeverfahren zu berücksichtigen.